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   BSG, 15.03.1967 - 7 RKg 8/66   

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BSG, 15.03.1967 - 7 RKg 8/66 (https://dejure.org/1967,961)
BSG, Entscheidung vom 15.03.1967 - 7 RKg 8/66 (https://dejure.org/1967,961)
BSG, Entscheidung vom 15. März 1967 - 7 RKg 8/66 (https://dejure.org/1967,961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten der Finanzverwaltung auf Kindergeld bei gleichzeitigem Erhalt von Bezügen unter Anwendung besoldungsrechtlicher Vorschriften über Kinderzuschläge - Ungleichbehandlung von Beamten im Vergleich zu Angestellten in der Privatwirtschaft als Verstoß ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • uni-muenchen.de PDF, S. 26 (Kurzinformation)

    Art. 6 Abs. 1 GG
    Ausschluß bestimmter Gruppen vom Bezug des Kindergeldes

Papierfundstellen

  • BSGE 26, 160
  • NJW 1967, 1678
  • MDR 1967, 701
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

    Auszug aus BSG, 15.03.1967 - 7 RKg 8/66
    Ziel und Zweck der Kindergeldgesetzgebung ist es, den durch Kinder bedingten erhöhten finanziellen Mehraufwand einer Familie zumindest teilweise auszugleichen (BVerfGE 11, 105, 115) und die soziale Deklassierung der Mehrkinderfamilie abzustellen oder zu mildern (BT-Protokoll, 21, Sitzung 1954 S. 719-721).

    Die finanzielle Hilfe und Sorge für Kinder ist nicht nur eine familienpolitische, sondern ebenso eine soziale Aufgabe, die im Rahmen der allgemeinen Sozialleistungen und der staatlichen Fürsorge zu sehen ist (BVerfGE 11, 105, 113).

    Das BKGG begründet deshalb kein einheitliches, allgemeingültiges System der Kinderbeihilfen, sondern bezweckt - wie schon die frühere Kindergeldregelung nach dem KGG - eine Lücke zu schließen (BVerfGE 11, 105, 115).

  • BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60

    Ruhegehalt nach Entnazifizierung

    Auszug aus BSG, 15.03.1967 - 7 RKg 8/66
    Entscheidend ist aber hier ebenfalls, daß die Leistungen nicht nach unsachlichen Gesichtspunkten, d.h. nicht willkürlich gewährt werden (BVerfGE 12, 354, 567; 15, 167, 201).

    Die rechtsprechende Gewalt kann dann nur prüfen, ob der Gesetzgeber die äußersten Grenzen des vom Willkürverbot eingegrenzten Bereichs überschritten hat, nicht aber, ob er die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 9, 201, 206; 15, 167, 201; 17, 319, 330; Leibholz/Rinck, Art. 3 Anm. 10).

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von

    Auszug aus BSG, 15.03.1967 - 7 RKg 8/66
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG ist der allgemeine Gleichheitssatz nur dann verletzt, wenn der Gesetzgeber versäumt, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerfGE 1, 264, 276; 3, 58, 135; 4, 7, 18; 9, 201, 206).

    Die rechtsprechende Gewalt kann dann nur prüfen, ob der Gesetzgeber die äußersten Grenzen des vom Willkürverbot eingegrenzten Bereichs überschritten hat, nicht aber, ob er die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 9, 201, 206; 15, 167, 201; 17, 319, 330; Leibholz/Rinck, Art. 3 Anm. 10).

  • BSG, 20.12.1957 - 7 RKg 4/56
    Auszug aus BSG, 15.03.1967 - 7 RKg 8/66
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 erschöpft sich nicht nur in dem Gebot der gleichen Rechtsanwendung durch die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung, sondern bindet auch den Gesetzgeber als unmittelbar geltendes Recht (BVerfGE 1, 16, Leitsatz 18; BSG 6, 213, 229).

    Zwar liegt nunmehr dem BKGG die Auffassung zugrunde, daß die Schaffung eines "gerechten Familienausgleichs" Aufgabe der Allgemeinheit sei (BT-Drucksache IV 18 S 11/12); im KGG war dagegen der Gedanke vorherrschend, daß durch das Kindergeld der "Leistungslohn" auf einen "familiengerechten Lohn" auszurichten sei (BSG 6, 213, 226).

  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BSG, 15.03.1967 - 7 RKg 8/66
    Soweit der Gesetzgeber an diesen Tatbestand eine unterschiedliche rechtliche Regelung anknüpft, ist daraus keine unsachliche Differenzierung herzuleiten (BVerfGE 9, 338, 349; 11, 283, 291).
  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

    Auszug aus BSG, 15.03.1967 - 7 RKg 8/66
    Die rechtsprechende Gewalt kann dann nur prüfen, ob der Gesetzgeber die äußersten Grenzen des vom Willkürverbot eingegrenzten Bereichs überschritten hat, nicht aber, ob er die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 9, 201, 206; 15, 167, 201; 17, 319, 330; Leibholz/Rinck, Art. 3 Anm. 10).
  • BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente

    Auszug aus BSG, 15.03.1967 - 7 RKg 8/66
    Soweit der Gesetzgeber an diesen Tatbestand eine unterschiedliche rechtliche Regelung anknüpft, ist daraus keine unsachliche Differenzierung herzuleiten (BVerfGE 9, 338, 349; 11, 283, 291).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BSG, 15.03.1967 - 7 RKg 8/66
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG ist der allgemeine Gleichheitssatz nur dann verletzt, wenn der Gesetzgeber versäumt, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerfGE 1, 264, 276; 3, 58, 135; 4, 7, 18; 9, 201, 206).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BSG, 15.03.1967 - 7 RKg 8/66
    Das gilt besonders im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit (BVerfGE 6, 55, 77; 11, 50, 60; 12, 151, 166, 17, 210, 216).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BSG, 15.03.1967 - 7 RKg 8/66
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG ist der allgemeine Gleichheitssatz nur dann verletzt, wenn der Gesetzgeber versäumt, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerfGE 1, 264, 276; 3, 58, 135; 4, 7, 18; 9, 201, 206).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

  • BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60

    Volkswagenprivatisierung

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19

    Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz

    Diese Zielsetzung wird auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hervorgehoben (vgl. Urteile vom 15.03.1967 - 7 RKg 8/66 -, juris Rn. 19, vom 07.08.1991 - 10 RKg 15/91 -, juris Rn. 27, und vom 22.09.1993 - 10 RKg 18/92 -, juris Rn. 21).

    Dass Kinderzuschuss und Kindergeld demselben Zweck (Familienleistungsausgleich) dienen, wird nicht zuletzt daran deutlich, dass diese nach dem das Kindergeldrecht von jeher beherrschenden Grundsatz, Doppelleistungen für dasselbe Kind auszuschließen (BSG, Urteile vom 15.03.1967 - 7 RKg 8/66 -, juris Rn. 20 f. m.w.N., und vom 29.08.1980 - 8b RKg 2/80 -, juris Rn. 20 ff.), nicht nebeneinander gewährt werden.

  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 8/77

    Anspruch auf Kindergeld für in Dänemark wohnende Kinder - Auseinanderfallen von

    Ebenso dient das deutsche Kindergeld dazu, den durch Kinder bedingten erhöhten finanziellen Mehraufwand einer Familie zumindest teilweise auszugleichen (BSGE 26, 160, 162; 30, 239); es verfolgt den sozialpolitischen Zweck eines "Familienlastenausgleichs" (BVerfG in SozR Nr. 63 zu Art. 3 GG).

    Soweit der Gesetzgeber dagegen eine Vergünstigung oder Benachteiligung nicht vom Tatbestand der Ehe oder Nichtehe abhängig macht, fehlt es an einer unter dem Gesichtspunkt des Art. 6 Abs. 1 GG tauglichen Vergleichsebene (vgl. BSGE 26, 160, 164 m.w.N.; Leibholz/Rinck a.a.O. Anm. 4 (Nov. 1976).

  • LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 362/80

    Kindergeld; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Rechtsstaatsprinzip; Kind; Wohnsitz;

    Würde der Gesetzgeber hier gezwungen sein, allen nur erdenklichen Verschiedenheiten der Lebenssachverhalte durch eine unterschiedliche Gestaltung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung zu tragen, so wäre damit eine - notwendig generalisierende - rechtliche Ordnung unmöglich gemach Die Gesetze würden unübersichtlich, ihre Handhabung in unerträglichem Maße erschwert werden (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 1956 - 6 RKa 14/55 - BSGE 2, 201, 218 f; BSG, Urteil vom 5. März 1965 - 11/1 RA 362/62 - BSGE 22, 284, 287; BSG, Urteil vom 15. März 1967 - 7 RKg 8/66 - BSGE 26, 160, 163).
  • BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 505/80

    Anrechnung des Kinderzuschusses zu einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente

    Der Anspruch auf Gewährung des Kindergeldes wird jedoch nach § 8 Abs. 1 BKGG durch eine Vielzahl anderer Leistungen des Familienlastenausgleichs - Kinderzulagen und Kinderzuschüsse nach rentenrechtlichen, besoldungsrechtlichen, tariflichen und ähnlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften - verdrängt, die nach ihrer Zweckbestimmung mit dem Kindergeld vergleichbar sind (BT-Drucks. IV/818 S. 15 zu § 7 BKGG; BSG in SozR 5370 § 8 BKGG Nr. 2 S 10/11/14; BSGE 32, 106/109) und dieses ausschließen sollen, um die doppelte Gewährung gleichwertiger öffentlicher Leistungen ("Doppelleistungen") für dasselbe Kind durch die Sozialgesetzgebung zu verhindern (BT-Drucks. a.a.O.; BSGE 32, 106/109; BSGE 26, 160/162; BVerfGE 22, 163 [BVerfG 11.07.1967 - 1 BvL 23/64]/168).
  • LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 271/80

    Kindergeld; Rechtsstaatprinzip; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Kind; Wohnsitz;

    Würde der Gesetzgeber hier gezwungen sein, allen nur erdenklichen Verschiedenheiten der Lebenssachverhalte durch eine unterschiedliche Gestaltung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung zu tragen, so wäre damit eine - notwendig generalisierende - rechtliche Ordnung unmöglich gemach Die Gesetze würden unübersichtlich, ihre Handhabung in unerträglichem Maße erschwert werden (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 1956 - 6 RKa 14/55 - BSGE 2, 201, 218 f; BSG, Urteil vom 5. März 1965 - 11/1 RA 362/62 - BSGE 22, 284, 287; BSG, Urteil vom 15. März 1967 - 7 RKg 8/66 - BSGE 26, 160, 163).
  • LSG Hessen, 13.03.1980 - L 1 Ar 38/78

    Arbeitslosengeld; Sozialstaatsprinzip; Arbeitslosenhilfe; Schutz von Ehe und

    Diese werden daher auch allgemein innerhalb gewisser Grenzen als zulässig angesehen; ihre Folgen, die darin bestehen, dass bestimmte Ungleichbehandlungen auftreten, sind in diesem Falle hinzunehmen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 3. April 1979 - 1 BvL 30/76 - SozR 4100 § 112 Nr. 10; BSG, Urteil vom 15. März 1967 - 7 RKg 8/66, BSGE 26, 160, 163, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 27.04.1978 - 12 RKg 14/77

    Behindertes Kind - Möglichkeit zur Selbstversorgung - Eigener Unterhalt - Eigene

    Durch das Kindergeld soll der durch Kinder bedingte erhöhte finanzielle Mehraufwand einer Familie zumindest teilweise ausgeglichen werden (BVerfGE 11, 105, 115; BSGE 26, 160, 162 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 24.05.1973 - 3 RK 76/71

    Arbeitgeberaufwendungen - Ausgleich - Sozialgerichtsbarkeit - Besetzung der

    generalisierende Regelungen häufig nicht auszukommen ist, wenn die Anwendung des Gesetzes nicht untragbar erschwert werden soll, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und ihm folgend das Bundessozialgericht schon wiederholt entschieden (vgl° die Nachweise bei Leibholz-Rinek, Kommentar zum Grundgesetz, 4" Auflage, Art° 5 GG, Anm" 15, ferner BVerfGE 28, 5247 554 f; 349 419, 151; 519 145, 479 und SozR Nr" 90 zu Art° 5 GG sowie BSG 26, 160, 465; 26, 164, 168)" Ebensowen1g wie die abhängig.
  • BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 512/80

    Anrechnung des Kinderzuschusses - Erwerbsunfähigkeitsrente des Stiefvaters -

    Der Anspruch auf Gewährung des Kindergeldes wird allerdings nach § 8 Abs. 1 BKGG durch eine Vielzahl anderer Leistungen des Familienlastenausgleichs - Kinderzulagen und KinderZuschüsse nach rentenrechtlichen, besoldungsrechtlichen, tariflichen und ähnlichen öffentlich rechtlichen Vorschriften - verdrängt, die nach ihrer Zweckbestimmung mit dem Kindergeld vergleichbar sind (BT-Drucks. IV /818 S. 15 zu § 7 BKGG; BSG in SozR 5870 § 8 BKGG Nr. 2 S 10/11/14; BSGE 32, 106/109) und dieses ausschließen sollen, um die doppelte Gewährung gleich wertiger öffentlicher Leistungen ("Doppelleistungen") für dasselbe Kind durch die Sozialgesetzgebung zu verhindern (BT-Drucks. a.a.O.; BSGE 32, 106/109; BSGE 26, 160/162; BVerfGE 22, 163/168).
  • BSG, 09.02.1983 - 5a RKn 10/81

    Kinderzulage - Unfallversicherung - Berechnung der fiktive Unfallrente -

    Diese Subsidiarität des Kinderzuschusses gegenüber der Kinderzulage hält sich im Rahmen der Verfassung (vgl BSGE 26, 160, 163; "5, 89, 92 : SozR Nr. 1 zu S 7 BKGG; SozR 5870 5 8 Nr. 2).
  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 13/77
  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 1/77
  • LSG Hessen, 27.09.1972 - L 1 Kg 1134/70
  • BSG, 10.07.1969 - 7 RKg 19/67

    Öffentlich-rechtliche Anstalten - Privatrechtliche Geschäftstätigkeit -

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